Anforderungen an ein Fahrtenbuch


 

 

Das Fahrtenbuch ist das ganze Jahr über laufend und zeitnah zu führen.

Das Fahrtenbuch muss mindestens folgende Angaben enthalten:

 

  • Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblichen Fahrt.
  • Bei Umwegen wegen Stau oder weil Zwischenstationen angefahren wurden, muss dieser Umweg (nicht direkte Weg) beschrieben werden.
  • Das Reiseziel (bei Zwischenstopps jedes Zwischenziel) muss angegeben werden (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort).
  • Der Reisezweck und der aufgesuchte Geschäftspartner muss erläutert werden.

 

Bei Privatfahrten reichen Kilometerstände (Beginn und Ende) und Datumsangaben.

 

Wird das Fahrtenbuch nicht als ordnungsgemäß geführt vom Finanzamt verworfen, greift automatisch die 1%-Regelung.

Quelle: DWS Verlag, Merkblatt Nr. 634, Stand 12/2012

 

 

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