Wirtschaftsprüfung
Jahresabschlussprüfungen
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach den Größenkriterien des § 267 HGB sind nach § 316 HGB gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. In anderen Fällen kann der Gesellschaftsvertrag eine Prüfungspflicht vorsehen oder die Gesellschafter können Interesse an einer freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses haben.
Neben der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung kommen folgende weitere gesetzlich vorgesehene Prüfungen bzw. Prüfungen aus speziellem Anlass in Betracht:
Prüfung besonderer Vorgänge
- Gründungsprüfung
- Umwandlungsprüfung
- Spaltungs- und Verschmelzungsprüfung
- Aktienrechtliche Sonderprüfungen
Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Beurteilung von Investitionsvorhaben
- Unternehmensbewertung
- Sanierungsprüfungen
Sonderprüfungen
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Rating von Unternehmen (Basel II)
- Prüfungen nach dem „Grünen Punkt“
Unternehmensanalyse und -bewertung
- Unternehmensbewertungsgutachten
- Prüfungen bei Unternehmenskäufen und -verkäufen
- Financial Due Diligence (im Vorfeld einer Akquisition)
Die concept erbringt als Steuerberatungsgesellschaft grundsätzlich keine Wirtschaftsprüfungsleistungen. Die Leistungen im Bereich der Jahresabschlussprüfung und der übrigen Themen der Wirtschaftsprüfung bieten wir Ihnen über die entsprechenden Berufsträger bzw. durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, mit denen wir eng zusammenarbeiten, an.
Alle Berufsträger der concept verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung. Deshalb können wir Ihnen zusichern, ein für Ihre individuelle Situation optimiertes Angebot unterbreiten zu können.