Jahresabschlüsse und betriebliche Steuererklärungen
Unternehmen haben jährliche Gewinnermittlungen nach Handelsrecht und Steuerrecht vorzulegen.
In der Regel werden eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung ggf. erweitert um einen Anhang (Jahresabschluss) und ein Lagebericht erstellt, um den externen und internen Informationsbedürfnissen Rechnung zu tragen.
Kleinere Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige können diese Verpflichtung durch eine einfachere Gewinnermittlung, der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, erfüllen.
Auf Basis der Gewinnermittlung werden danach die betrieblichen Steuererklärungen für Sie zuverlässig und fristgerecht angefertigt.
Wir erstellen:
- Jahresabschlüsse nach Handelsrecht in der neuesten Fassung des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
- Steuerbilanzen insbesondere auch im Hinblick auf die sogenannte E-Bilanz
- Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG
- Umsatzsteuererklärungen
- Körperschaftsteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen